Impressum
Imprint

Zürn GmbH & Co. KG
Präzisions-Spannwerkzeuge
Uhlandstraße 23
D - 72144 Dusslingen

phone: 0049-(0)7072-92980
fax: 0049-(0)7072-929830

Geschäftsführer:
Wolfgang Zürn, Günther Lamparth
Sitz: Dusslingen
Handelsregister: AG Tübingen HRA 381132

Umsatzsteueridentifikationsnummer:
DE 146894218

Komplementärin:
Zürn GmbH
Sitz: Dusslingen
Handelsregister: AG Tübingen HRB 38804

 

Allgemeine Verkaufsbedingungen............................PDF-Download

1. Angebot – Auftrag

Unsere Angebote in jeder Form, auch solche durch Vertreter, sind freibleibend. Aufträge sind nur mit unserer Zustimmung widerruflich.

2. Preise

Preise verstehen sich in EUR. Rechnungsmindestbetrag EUR 50.-
Die Preise gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung und Umsatzsteuer.
Wir behalten uns vor, die am Tage der Lieferung gültigen Preise zu berechnen.
Die Rechnung ersetzt bei sofortiger Lieferung die Auftragsbestätigung.

3. Lieferzeit

Die Lieferzeit beginnt erst nach völliger Klärung des Auftrages für beide Teile und nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Teillieferungen sind zulässig, auch wenn dadurch dem Empfänger höhere Versandspesen entstehen.
Unvorhergesehene Lieferschwierigkeiten, die außerhalb unseres Willens als Lieferer liegen, z.B. durch höhere Gewalt, Betriebsstörung, Ausschußarbeit, Verspätung von Vorlieferanten, Streik u.a. berechtigen uns zu angemessener Verlängerung der Lieferzeit, auch wenn sie erst während eines Lieferverzuges eintreten.
Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, nachträglich festgestellte Kreditgefährdung oder unzumutbare Erschwerung der Lieferung berechtigen uns zum ganzen oder teilweisen Rücktritt. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind dann ausgeschlossen.

4. Liefermenge

Bei Sonderanfertigungen ist Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% der bestellten Menge als branchenüblich zulässig.

5. Verpackung

Die Verpackungsart wählen wir nach eigener Beurteilung.

6. Versand

Alle Sendungen laufen auf Gefahr des Bestellers, auch bei frachtfreier Lieferung oder Überbringung. Die Gefahr geht mit der Warenübergabe an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes, auf den Besteller über. Wir haften lediglich für eine ordnungsgemäße Abfertigung durch unsere Mitarbeiter.

7. Zahlung

Die Zahlung ist innerhalb folgender Fristen fällig:
10 Tage 2% Skonto, 30 Tage netto, jeweils ab Rechnungsdatum bei uns eingehend. Skontierung ist nur zulässig, wenn alle fälligen Rechnungen bezahlt sind. Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort netto zahlbar. Zielüberschreitungen berechtigen zu Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Sollzinsen. Zahlungsverzug oder Unsicherheit der Vermögenslage haben die Fälligkeit sämtlicher Forderungen zur Folge. Die Zurückhaltung oder Aufrechnung fälliger Zahlungen durch den Besteller wegen irgendwelcher Gegenansprüche sind ausgeschlossen.

8. Mängelhaftung

Fehlerhafte Ware wird von uns so schnell wie möglich ersetzt oder nachgebessert.
Bei Anfertigung nach Zeichnung des Bestellers haften wir nur für zeichnungsgerechte Ausführung. Weitere Forderungen und Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Nichterfüllung, Fahrlässigkeit und anderer Gründe, auch aus mittelbarem Schaden und während eines Verzuges, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

9. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben unser Eigentum bis unsere sämtlichen Ansprüche vom Besteller erfüllt sind. Der Besteller darf seine Vertragsrechte nur mit unserer Zustimmung auf Dritte übertragen.
Bei Verarbeitung, Verbindung und/oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, steht uns an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Waren, einschließlich der Aufwendungen für die Verarbeitung (Verbindung, Vermischung) zu. Im übrigen gilt die Verarbeitung in jedem Fall als für uns erfolgt, so daß sich der Eigentumsvorbehalt somit auf die verarbeitete (verbundene, vermischte) Ware, gegebenfalls auf den neuen Gegenstand, erstreckt.
Unsere Rechte aus einfachem, verlängertem und erweitertem Eigentumsvorbehalt gehen auch nicht durch Wechsel- Scheck-Zahlungsweise des Schuldners unter. Unsere Eigentumsvorbehalte bleiben so lange bestehen, bis wir in diesem Fall von unserer Wechsel-Ausstellerhaftung oder Haftung aus Wechselbürgschaft bzw. Indossament befreit sind.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Lieferung ist der Ort unseres Lieferwerkes.
Erfüllungsort für die Zahlung ist Dusslingen.
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus Verträgen mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Tübingen.
Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
Der Liefervertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im übrigen verbindlich.

11. Einkaufsbedingungen des Bestellers

sind für uns nur soweit gültig, als wir ihre Annahme ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.

 

Den Angeboten, Auftragsbestätigungen und Lieferungen über Sonder-Werkzeuge und -Vorrichtungen sowie über Lohnarbeiten liegen die »Allgemeinen Bedingungen für Lieferung von Maschinen« des VDMA zugrunde.

07/2010