|
Impressum
Imprint
Zürn GmbH
& Co. KG
Präzisions-Spannwerkzeuge
Uhlandstraße 23
D - 72144 Dusslingen
phone: 0049-(0)7072-92980
fax: 0049-(0)7072-929830
Geschäftsführer:
Wolfgang Zürn, Günther Lamparth
Sitz: Dusslingen
Handelsregister: AG Tübingen HRA 381132
Umsatzsteueridentifikationsnummer:
DE 146894218
Komplementärin:
Zürn GmbH
Sitz: Dusslingen
Handelsregister: AG Tübingen HRB 38804
Allgemeine
Verkaufsbedingungen............................PDF-Download
1.
Angebot – Auftrag
Unsere Angebote in
jeder Form, auch solche durch Vertreter, sind freibleibend. Aufträge sind
nur mit unserer Zustimmung widerruflich.
2.
Preise
Preise verstehen sich
in EUR. Rechnungsmindestbetrag EUR 50.-
Die Preise gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung und Umsatzsteuer.
Wir behalten uns vor, die am Tage der Lieferung gültigen Preise zu berechnen.
Die Rechnung ersetzt bei sofortiger Lieferung die Auftragsbestätigung.
3.
Lieferzeit
Die Lieferzeit beginnt
erst nach völliger Klärung des Auftrages für beide Teile und nach unserer
schriftlichen Auftragsbestätigung. Teillieferungen sind zulässig, auch
wenn dadurch dem Empfänger höhere Versandspesen entstehen.
Unvorhergesehene Lieferschwierigkeiten, die außerhalb unseres Willens
als Lieferer liegen, z.B. durch höhere Gewalt, Betriebsstörung, Ausschußarbeit,
Verspätung von Vorlieferanten, Streik u.a. berechtigen uns zu angemessener
Verlängerung der Lieferzeit, auch wenn sie erst während eines Lieferverzuges
eintreten.
Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, nachträglich festgestellte Kreditgefährdung
oder unzumutbare Erschwerung der Lieferung berechtigen uns zum ganzen
oder teilweisen Rücktritt. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind
dann ausgeschlossen.
4.
Liefermenge
Bei Sonderanfertigungen
ist Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% der bestellten Menge als branchenüblich
zulässig.
5.
Verpackung
Die Verpackungsart
wählen wir nach eigener Beurteilung.
6.
Versand
Alle Sendungen laufen
auf Gefahr des Bestellers, auch bei frachtfreier Lieferung oder Überbringung.
Die Gefahr geht mit der Warenübergabe an einen Spediteur oder Frachtführer,
spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes, auf den Besteller über. Wir
haften lediglich für eine ordnungsgemäße Abfertigung durch unsere Mitarbeiter.
7.
Zahlung
Die Zahlung ist innerhalb
folgender Fristen fällig:
10 Tage 2% Skonto, 30 Tage netto, jeweils ab Rechnungsdatum bei uns eingehend.
Skontierung ist nur zulässig, wenn alle fälligen Rechnungen bezahlt sind.
Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort netto zahlbar.
Zielüberschreitungen berechtigen zu Verzugszinsen in Höhe der banküblichen
Sollzinsen. Zahlungsverzug oder Unsicherheit der Vermögenslage haben die
Fälligkeit sämtlicher Forderungen zur Folge. Die Zurückhaltung oder Aufrechnung
fälliger Zahlungen durch den Besteller wegen irgendwelcher Gegenansprüche
sind ausgeschlossen.
8.
Mängelhaftung
Fehlerhafte Ware wird
von uns so schnell wie möglich ersetzt oder nachgebessert.
Bei Anfertigung nach Zeichnung des Bestellers haften wir nur für zeichnungsgerechte
Ausführung. Weitere Forderungen und Schadensersatzansprüche des Bestellers
wegen Nichterfüllung, Fahrlässigkeit und anderer Gründe, auch aus mittelbarem
Schaden und während eines Verzuges, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
9.
Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben
unser Eigentum bis unsere sämtlichen Ansprüche vom Besteller erfüllt sind.
Der Besteller darf seine Vertragsrechte nur mit unserer Zustimmung auf
Dritte übertragen.
Bei Verarbeitung, Verbindung und/oder Vermischung der Vorbehaltsware mit
anderen, uns nicht gehörenden Waren, steht uns an der neuen Sache das
Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert
der anderen Waren, einschließlich der Aufwendungen für die Verarbeitung
(Verbindung, Vermischung) zu. Im übrigen gilt die Verarbeitung in jedem
Fall als für uns erfolgt, so daß sich der Eigentumsvorbehalt somit auf
die verarbeitete (verbundene, vermischte) Ware, gegebenfalls auf den neuen
Gegenstand, erstreckt.
Unsere Rechte aus einfachem, verlängertem und erweitertem Eigentumsvorbehalt
gehen auch nicht durch Wechsel- Scheck-Zahlungsweise des Schuldners unter.
Unsere Eigentumsvorbehalte bleiben so lange bestehen, bis wir in diesem
Fall von unserer Wechsel-Ausstellerhaftung oder Haftung aus Wechselbürgschaft
bzw. Indossament befreit sind.
10.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für
die Lieferung ist der Ort unseres Lieferwerkes.
Erfüllungsort für die Zahlung ist Dusslingen.
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus Verträgen mit Vollkaufleuten, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen
ist Tübingen.
Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
Der Liefervertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
im übrigen verbindlich.
11.
Einkaufsbedingungen des Bestellers
sind für uns nur soweit
gültig, als wir ihre Annahme ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.
Den Angeboten, Auftragsbestätigungen
und Lieferungen über Sonder-Werkzeuge und -Vorrichtungen sowie über Lohnarbeiten
liegen die »Allgemeinen Bedingungen für Lieferung von Maschinen« des VDMA
zugrunde.
07/2010
|